Auszubildender zum Erzieher (w/m/d) (PIA – praxisintegriert) in einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung der schulischen Ganztagsbetreuung (Schulkindbetreuung) ab September 2026:
Voraussetzungen:
1. Möglichkeit:
Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten (w/m/d) oder
ein Berufsabschluss als sozialpädagogische Assistenz (ehemals Kinderpfleger w/m/d) oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (FSJ/BFD anrechenbar) oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
2. Möglichkeit:
Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
und
jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Bewerbungsverfahren:
Sie bewerben sich an einer Fachschule für Sozialpädagogik um einen Schulplatz. Bei Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie eine (vorläufige) Schulplatzzusage. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte bei der Stadt Waiblingen online unter der Rubrik Stellenangebote um einen Praxisplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der schulischen Ganztagesbetreuung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die (vorläufige) Schulplatzzusage bei oder reichen Sie diese nach Erhalt nach. Bei positivem Ausgang des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag von der Stadt Waiblingen, wovon Sie eine Ausfertigung an die Fachschule senden. Danach erteilt Ihnen die Fachschule die endgültige Schulplatzzusage. Voraussetzung ist, dass zwischen der Fachschule und der Stadt Waiblingen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Dies können Sie bei der Fachschule oder bei den u.g. Ansprechpartnern der Stadt Waiblingen erfragen.
Auszubildender zum Jugend- und Heimerzieher (w/m/d) (PIA – praxisintegriert) in der schulischen Ganztagesbetreuung ab September 2026
Voraussetzungen:
Mittlere Reife
Mindestens einjähriges Vorpraktikum in einer Einrichtung oder Dienst des Sozial- und Gesundheitswesens oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), jeweils unter pädagogischer Anleitung
Zusage einer Einrichtung für einen Praxisplatz und die zur Ausbildung notwendige Anleitung durch eine Fachkraft
Nachweis über die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung
Deutsche Sprachkenntnisse - mindestens B2 Niveau
Das Vorpraktikum verkürzt sich auf sechs Wochen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Abitur oder Fachhochschulreife
Mindestens 2-jährige abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung
Mindestens 3-jährige Betreuung von eigenen Kindern im Haushalt
Mindestens 2-jährige Tätigkeit als anerkannte Tagesmutter
Einjähriges Berufskolleg für Praktikanten oder Berufskolleg Fachrichtung Soziales
Außerdem ist eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik erforderlich.
Bewerbungsverfahren:
Sie bewerben sich an der Ludwig-Schlaich-Akademie Schule für Jugend- und Heimerziehung um einen Schulplatz. Bei Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie eine (vorläufige) Schulplatzzusage. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte bei der Stadt Waiblingen online unter der Rubrik Stellenangebote um einen Praxisplatz in einer Einrichtung der schulischen Ganztagesbetreuung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die (vorläufige) Schulplatzzusage bei oder reichen Sie diese nach Erhalt nach. Bei positivem Ausgang des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag von der Stadt Waiblingen, wovon Sie eine Ausfertigung an die Fachschule senden. Danach erteilt Ihnen die Fachschule die endgültige Schulplatzzusage.