Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert. So werden, soweit möglich, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten angeboten. Teilzeitbeschäftigte erhalten, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit so zu gestalten, dass familiären Verpflichtungen bestmöglich nachgekommen werden kann. Mittlerweile existieren mehr als 100 verschiedene Teilzeitmodelle. Über 60 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit.
Anträge auf mobiles Arbeiten werden, sofern dienstliche Interessen dies zulassen, positiv beschieden.
Beschäftigten wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus die Möglichkeit eingeräumt, vorübergehend zur Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben.
Grundsätzlich werden möglichst viele Stellen – auch höherwertige Positionen – für Teilzeitbeschäftigte angeboten. Vor jeder Stellenausschreibung wird geprüft, ob die Stelle – auch bei Leitungsfunktionen – teilbar ist.
Die Aufstockung der Arbeitszeit nach vorübergehender Teilzeitarbeit auf Vollzeit wird auf Wunsch der Beschäftigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bei Verfügbarkeit einer entsprechenden Stelle ermöglicht.
Beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch gezielte Angebote, beispielsweise die Übernahme von Aushilfstätigkeiten oder die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, ermöglicht, den Kontakt zum Beruf sowie zu Kolleginnen und Kollegen aufrechtzuerhalten.
Familienbedingte Verzögerungen in der beruflichen Ausbildung oder im beruflichen Werdegang, beispielsweise durch Kinderbetreuung, Familienarbeit, Pflege eines Angehörigen oder Teilzeitbeschäftigung, wirken sich nicht negativ auf die Beurteilung der Eignung oder das berufliche Fortkommen aus.